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| Aussenpolitischer Bericht 2009 |
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4.03.10, Von: Josef Lang
Kategorie: AKP
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Die Tatsache, dass die Aussenpolitische Kommission in allen ihren Farben im Aussenpolitischen Bericht den roten Faden vermisst, bedeutet nicht, dass sie selber einen solchen entwickelt hätte. Dass der Aussenpolitische Bericht ein Primeur ist, hat etwas Symbolisches. Unser Land steht aussenpolitisch vor neuen Ausgangslagen mit all ihren Primeurs. Typisch für neue Ausgangslagen ist die neue Unübersichtlichkeit. Das von der Mehrheit der Kommission anerkannte Verdienst des Aussenpolitischen Berichts ist es, eine reichhaltige Grundlage für eine Übersicht zu bieten. Dafür kann ich mich bei Bundesrätin Micheline Calmy-Rey herzlich bedanken. Aber für die Übersichtlichkeit braucht es nicht nur viele Fakten, sondern auch deren Gewichtung. Und diese fehlt häufig. Und wenn sie vorhanden ist, ist sie in vielen Fällen fragwürdig. Ein Beispiel: Obwohl der Kosovo für unsere Aussenpolitik –siehe die Rolle der Schweiz bei der Unabhängigkeitsfrage oder die Präsenz der Swisscoys – eine starke Rolle spielt, wird er nur marginal behandelt. Eine allseitige zusätzliche Kritik am Bericht war es, zwischen Beschreibungen und Zielsetzungen, zwischen Ereignissen und Absichten, zwischen Verfahren und Zwecken, zwischen Interessen und Normen zu oszillieren, ohne diese Unterscheidungen und Gegensätze genügend zu thematisieren. Dazu zwei Beispiele: Der Bericht hält einerseits fest, die Vereinten Nationen hätten eine „einmalige Universalität“ und „einzigartige Legitimität“. Andererseits gehen nur 20 Prozent der multilateralen Hilfe der Schweiz an die UNO. Zwischen dem Kapitel Klimaaussenpolitik und dem Kapitel Energieaussenpolitik gibt es – man könnte sagen: natürlicherweise – eine gegensätzliche Sichtweise. Allein: Diese wird nicht problematisiert. Ein besonderes Problem des Berichtes liegt im Umstand, dass er im Sommer 2009 verfasst wurde. Damit geht er auf die letzten und vorletzten Auseinandersetzungen mit unseren drei grossen Nachbarländern wie auch auf die mit Libyen gar nicht richtig ein. Allerdings wurde bemängelt, dass insbesondere die „Steuerkontroverse“ voraussehbar war und deshalb ein ganz anderes Gewicht verdient hätte. Hier liegt allerdings ein Grundproblem des Berichts. Ich zitiere ein Kommissionsmitglied: „Wenn wir im Januar den Bericht zu Ende beraten, wird er im März dem Parlament vorgelegt. Das Departement müsste bereits den neuen Bericht erarbeiten.“ Diese Ausgangslage spricht für eine eindeutigere Gewichtung der Fragestellungen, die ja nicht jedes Jahr die gleichen sein müssen. Die Kommission hat den Aussenpolitischen Bericht an zwei Sitzungen beraten. An der ersten vom 2. November gab es eine allgemeine Debatte, in der wie im Bericht Methodisches und Inhaltliches, Fakten und Ziele durcheinander wirbelten. Am häufigsten aufgeworfen wurden die folgenden Fragestellungen: Das Verhältnis zu Europa, die Krisentauglichkeit und Kohärenz der schweizerischen Aussenpolitik, das Verhältnis zu internationalen Organisationen wie die UNO und Gebilden wie die G 20, die Entwicklungszusammenarbeit. An der zweiten Sitzung vom 26. Januar wurden zwei Fragen vertiefter diskutiert: die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union und die Fragen der globalen Gouvernanz. Über beiden Debatten hing – je nach Sichtweise wie ein Damoklesschwert oder wie ein Sonnenaufgang – der Rückweisungsantrag Schlüer. Zur Europa-Debatte: Ausgangspunkt waren die bundesrätlichen Hinweise auf die wachsenden Probleme des bilateralen Wegs. Zwei Schlüsselzitate aus dem Unterkapitel „Perspektiven“ des Europa-Teils: „Der Bundesrat hielt im Europabericht 2006 fest, dass der bilaterale Weg das beste Instrument der Interessenwahrung gegenüber der EU darstellt, sofern die Teilnahme an der Entscheidfindung (Bedingung 1) und die aussenpolitische Machbarkeit (Bedingung 2) gewährleistet sowie die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bedingung 3) erfüllt sind. … Ob diese weiterhin erfüllt bleiben, ist keineswegs gesichert. (…) Ergibt sich in Zukunft aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit für umfassende neue Integrationsschritte, ist somit die Frage nach dem geeigneten Instrument – und dazu gehört auch ein Beitritt – zu stellen.“ Die folgende Nummerierung der Antworten auf diese Herausforderung hat nichts mit einer Bewertung zu tun:
- Antwort: Es geht nicht um einen schleichenden Souveränitätsverlust der Schweiz, sondern um gewollten Souveränitätsverzicht. Dieser wiederum hat zu tun mit der Beitritts-Option. Um Souveränitätsverlust zu verhindern, ist diese aufzugeben.
- Antwort: Solange wir uns nicht entschieden haben zwischen Bilateralem Weg und EU-Beitritt führen wir das Land „mit angezogener Handbremse in die Zukunft“. Der Bilaterale Weg ist konsequent zu verfolgen und die Beziehungen zu den europäischen Staaten sind wieder vermehrt direkt zu pflegen.
- Der bilaterale Weg ist zu ergänzen mit einem Rahmenabkommen. Die Option EU-Beitritt ist als entfernte offen zu halten – unter anderem mit einer offeneren Geisteshaltung zur Europäischen Union.
- Da die vom Bundesrat vor vier Jahren formulierten Bedingungen an den Bilateralen Weg nicht mehr gesichert sind, da der bilaterale Weg zu einer „de-facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht“ führt und da ein Rahmenabkommen nicht in Sicht ist, drängt sich die Beitritts-Option auf.
- Auch weil Europa nicht mehr Mittelpunkt der Welt ist, ist ein Weg zu suchen, der die Beziehung unseres Landes zur Welt nicht als Teil der EU, aber gemeinsam mit der EU pflegt und regelt.
Es ist davon auszugehen, dass keine der erwähnten Antworten im heutigen Moment in der APK oder im Plenum mehrheitsfähig ist. Zur Frage der globalen Gouvernanz wurden folgende Fragen aufgeworfen:
- die wachsende Konkurrenzierung der UNO durch andere Organismen, unter anderem die G 20;
- die Einflussmöglichkeiten der Schweiz in der UNO, wenn jene gepackt werden;
- die Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und in der G20;
- die militärische Rolle der Schweiz im Ausland;
- die Rolle der Schweiz in den Krisengebieten Afrikas.
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